Es kommt darauf an ob für Sie eine Diagnose- oder eine Funktionsbezogene Einstufung angewendet wird. Je nach Einstufung ist die Höhe des Pflegegeldes unterschiedlich und wird in ganz Österreich gleich berechnet. Für die Pflegestufe 1 benötigen Sie in jedem Fall mehr als 65 Stunden an Hilfeleistung, durch eine zweite Person. In Österreich gibt es 7 Pflegegeldstufen. Eine genaue Berechnung der Stunden können wir in einem persönlichen Gespräch individuell klären.
FAQ
Frequently Asked Questions
Für Menschen mit Behinderungen gibt es die verschiedenste Möglichkeiten für Förderungen. Förderungen können bei unterschiedlichen Institutionen, Ämtern und Behörden beantragt werden. Grundsätzlich ist das Sozialministerium Service für viele Fragen, rund um dieses Thema zuständig. Folgender Link beantwortet viele Fragen: www.sozialministeriumservice.at
Persönliche Beratung erhalten Sie aber auch über den ÖZIV Kärnten: Tel 0720 208 200
- Feststellungsantrag
- Behindertenpass
- Parkausweis
- Unzumutbarkeit der öffentlichen Verkehrsmittel
- Unterstützungsanträge zur Hilfe in besonderen Lebenslagen
- Beihilfen (Gis, Rezeptgebührenbefreiung,…..)
- uvm.
Grundsätzlich arbeite ich in diesem Bereich sehr eng mit dem ÖZIV Kärnten zusammen. Antragsformulare können sie jederzeit kostenlos downloaden.
Wer einen anderen pflegt und diesen verantwortlich und mit Herz versorgen möchte, muss auch sich selbst gut pflegen. Sonst wirkt sich das schnell negativ auf die gesamte Pflege- und Lebenssituation aus. Fühlen Sie sich wie im Hamsterrad? Haben Sie das Gefühl, dass das eigene Leben zu kurz kommt? Haben Sie sich die Pflegesituation vielleicht leichter oder einfach anders vorgestellt? Ich zeige Ihnen, welche Anzeichen Ihnen eine Überforderung spiegeln, wie Sie handeln können und wie Sie ihre Lebenssituation auf ihre Bedürfnisse besser anpassen können. Hilfe annehmen ist der erste Schritt, auch für Sie selbst……
Alle Eltern behinderter Kinder stehen vor der Aufgabe, die Behinderung ihres Kindes zu verarbeiten – zu akzeptieren, dass ihr Kind, unser Kind, nicht unseren Wünschen und Erwartungen entspricht. Wir, und ich zähle mich auch dazu, müssen uns mit den Folgen der Behinderung realistisch auseinandersetzen. Hier handelt es sich in erster Linie um eine narzisstische Kränkung, denn unser Kind erlebt sich in der Regel – zumindest, wenn es noch sehr jung ist – nicht als behindert (defizitär).
In dieser Phase sind wir Eltern stark mit uns selbst beschäftigt und sehr verletzlich. Und ausgerechnet in dieser Situation sehen wir uns mit einer Fülle von Anforderungen und Personen konfrontiert: Arztbesuche, unter Umständen Krankenhausaufenthalte, behinderungsbedingte Schwierigkeiten im Umgang mit dem Kind, die Auseinandersetzung mit Frühförderung, Therapeuten, ersten Institutionen, Behörden, Krankenkasse usw. Oft schießen wir Eltern über das Ziel hinaus und versuchen, durch mehrere, gleichzeitig stattfindende Therapien die Behinderung des Kindes zumindest teilweise zu kompensieren.
In einem persönlichen Gespräch kann ich Ihnen aus meiner persönlichen Erfahrung heraus, helfen durch diese schwierige Zeit, den für Sie optimalen Weg zu finden.
Gerade wenn es um den Umgang mit Ämtern und Behörden geht, sind viele Menschen sehr unsicher. Die einen haben Bedenken, dass sie die mitunter recht komplizierten Formulare oder umständlich formulierten Bescheide nicht richtig verstehen. Die anderen befürchten, dass sie etwas Falsches sagen oder einen anderen Fehler machen könnten und dadurch nachteilige Folgen riskieren.
Wieder andere setzen sich einfach nicht gerne mit Behörden auseinander oder scheuen sich vor diesen Situationen. Um Anträge zu stellen oder gewisse Angelegenheiten zu erledigen, ist der Kontakt mit Ämtern und Behörden aber schlichtweg unumgänglich.
Folgendes sollten sie beachten:
- Beamte sind Personen wie Sie und ich!
- Angebotene Formulare in jedem Fall verwenden.
- Eine schriftliche Eingabe mit allen notwendigen Unterlagen ist von Vorteil.
- Sie können sich, beim Termin in der Behörde, immer von einer Person ihres Vertrauens begleiten lassen. (Informationen der Behörde sollten sie sich in jedem Fall notieren und wenn möglich nochmals überprüfen)
- Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser ( Überprüfen sie den Eingang ihres Antrages. In Österreich besteht eine Bearbeitungsfrist von bis zu 6 Monaten.)
- Eine zweite Meinung kann von Vorteil sein.
Es kommt immer öfter vor, dass Menschen aufgrund verschiedener Lebensumstände, schon vor dem Eintritt ins Pensionsalter, ihre Arbeit nicht mehr erfüllen können. Sie fühlen sich in ihrer Situation sehr oft nicht verstanden, hadern mit sich selbst, dass sie den Anforderungen nicht gewachsen sind und wissen nicht wie es für Sie finanziell und emotional in der Zukunft aussehen wird. In einem persönlichen Beratungsgespräch (Case & Caremanagement) kläre ich gemeinsam mit Ihnen ihre Situation, um Sie bestmöglichst beraten zu können.
Voraussetzungen:
Ob Sie bei Ihnen Invalidität oder Berufsunfähigkeit vorliegt, entscheidet eine ärztliche Begutachtung, die Ihre Leistungsfähigkeit feststellt. Die Invalidität oder Berufsunfähigkeit muss voraussichtlich mindestens sechs Monate andauern und Sie brauchen bestimmte Mindestversicherungszeiten (Wartezeit).
Bei Anträge steht Ihnen in jedem Fall der ÖZIV Kärnten gerne beratend zur Seite. Tel. 0720 208 200
Wie viele Versicherungszeiten brauche ich?
- Die Wartezeit ist erfüllt, wenn insgesamt 180 Beitragsmonate einer Pflicht- oder Weiterversicherung oder 300 Versicherungsmonate vorliegen.
- Die Wartezeit entfällt, wenn die Arbeitsunfähigkeit durch einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit verursacht wurde.
- Werden diese Voraussetzungen nicht erbracht, gilt die Wartezeit dennoch als erfüllt, wenn vor dem 50. Lebensjahr mindestens fünf Versicherungsjahre (60 Versicherungsmonate) in den letzten zehn Jahren vorliegen.
- Nach dem 50. Lebensjahr verlängert sich die Wartezeit pro Lebensmonat um einen Versicherungsmonat.
- Vor dem 27. Lebensjahr genügen sechs Versicherungsmonate