Elternberatung § 95
Bei der Beratung nach § 95 Abs.1a AußStrG geht es um Kinder in Scheidungssituationen
In der Beratung erarbeite ich gemeinsam mit Ihnen Lösungen und Strategien, damit Sie ihre aktuelle Situation bewältigen können und dabei neue Zukunftsperspektiven entwickeln.
Ich liebe die Arbeit mit Menschen und bringe meine ganze persönliche Erfahrung ein, um meinen Kunden zu helfen.
MEIN ANGEBOT AN SIE
Buchen Sie einen Termin direkt in meinem Kalender (empfohlen) oder Rufen Sie mich an.
TESTIMONIALS
Was meine Kunden sagen